Google Streetview

Stellungnahme zu Google Streetview

Die FDS-Hausverwaltung hat sich nach eingehender Überprüfung der Sachlage dafür entschieden, gegen die Darstellung ihres verwalteten Wohnungsbestandes in Google Street View keinen Einspruch einzulegen.

Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile sind wir der Meinung, dass nach jetzigem Wissensstand keine negativen Folgen aufgrund einer Veröffentlichung unseres Wohnungsbestandes durch Google Street View ersichtlich sind.

Für die FDS-Hausverwaltung ist die Darstellung im Internet als Plattform für Werbung und Vermietung wichtig, denn ohne eine angemessene Präsentation unseres Wohnungsbestandes wäre eine Vermarktung unserer Wohnungen im Wettbewerb stark eingeschränkt.

Auf der Internetseite der FDS-Hausverwaltung werden schon jetzt alle verfügbaren Wohnungen mit Fotos des Hauses angeboten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über Kartendienste die Lage des Objektes per Karte oder Satellitenbild anzusehen. Mit Google Street View gibt es ergänzend auch die Möglichkeit für Wohnungssuchende, sich vor einer Wohnungsbesichtigung das Wohnumfeld ansehen zu können.

Berlin, den 26.10.2010


 
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